Drittauskunft

Drittauskunft
Auskunft über Lieferanten, Vorbesitzer und gewerbliche Abnehmer von Ware, die  gewerbliche Schutzrechte oder  Urheberrechte verletzt; Drittauskunftsansprüche kommen auch bei  unlauterem Wettbewerb in Betracht, bes. in Fällen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ( Ausbeutung,  Auskunftspflicht).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Wirtschaftsprüfervorbehalt — trägt einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse Rechnung, wenn wegen ⇡ unlauteren Wettbewerbs oder Verletzung ⇡ gewerblicher Schutzrechte und ⇡ Urheberrechte Auskunftspflicht zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen besteht; kann im Prozess …   Lexikon der Economics

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