- Drittauskunft
- Auskunft über Lieferanten, Vorbesitzer und gewerbliche Abnehmer von Ware, die ⇡ gewerbliche Schutzrechte oder ⇡ Urheberrechte verletzt; Drittauskunftsansprüche kommen auch bei ⇡ unlauterem Wettbewerb in Betracht, bes. in Fällen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes (⇡ Ausbeutung, ⇡ Auskunftspflicht).
Lexikon der Economics. 2013.